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Bayern: Marktstrukturförderung ²

Die Bayerische Staatsregierung hat die Unterstützung mit Geldern aus der Marktstrukturförderung gleich in zweierlei Hinsicht erleichtert:

  1. Das Stellen eines Folgeantrags / zweiten Antrags ist sofort möglich. Es muss nicht abgewartet werden, bis das laufende Vorhaben abgeschlossen ist. Diese Regelung gilt bis Ende 2021.
  2. Die Marktstrukturförderung wird voraussichtlich auf Basis der aktuellen Regelungen über 2020 hinaus verlängert – wir halten Sie auf dem Laufenden!
Damit soll der sich durch COVID-19 abzeichnende Aufschwung in der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten aus der Region gestärkt werden.
Schon jetzt ist abzusehen, dass viele Unternehmer aus der Lebensmittelverarbeitung diesen Schwung nutzen, ihre Betriebe nachhaltiger, regionaler und klimaneutral auszurichten.

Nutzen auch Sie die Chance, Ihre Investitionspläne klug geplant zu realisieren! Wir stehen an Ihrer Seite.
Sie haben Fragen? Dann zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren.