BEANTRAGUNG VON RÜCKZAHLUNGSFREIEN FÖRDERMITTELN

Sie sind Inhaber eines kleinen Unternehmens und möchten eine Ihrer Produktionsmaschinen durch eine neue, energieeffizientere ersetzen? Als Unternehmer eines mittelgroßen Betriebes planen Sie, Ihr Produktsortiment zu erweitern und bräuchten hierzu eine neue Produktionsstraße? Sie sind Geschäftsführer eines mittleren Unternehmens, das dank guter Konjunktur in einen weiteren Standort investieren möchte?

Oft ist Entscheidern nicht bewusst, dass Sie für ihre Investitionspläne auf staatliche Fördergelder zugreifen können. Das gilt besonders, wenn sie in wirtschaftlich schwache Regionen investieren.

So können klein- und mittelständische Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten, unter bestimmten Voraussetzungen, Fördergelder bis zu 40 Prozent der Investitionssumme erhalten – und das komplett rückzahlungsfrei!

Das könnte auch für Sie ein willkommener Beitrag zur Investition in moderne, effiziente Maschinen und Gebäude sein.

Fördergelder von EU, Bund und Ländern

Eine Vielzahl an Investitionsplänen wird von der Europäischen Union unterstützt. Sie setzt bei den aktuellen Förderprogrammen folgende Schwerpunkte:

1. Bildungsprogramme und Jugendförderung der EU

Diese umfassen das Programm ERASMUS+, das der Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung dient, sowie der Sportförderung und der Förderung von grenzüberschreitendem Lernen.

2. Europa der Bürgerinnen und Bürger

Gefördert werden Projekte zur Förderung europäischer Staatsbürgerschaften, demokratischem Engagements und geschichtlichem Bewusstseins.

3. Strukturfonds

Als Förderprogramme für regionale Entwicklung tragen diese Sozialfonds dazu bei, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten innerhalb der EU zu verringern. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu fördern und Ungleichheiten abzubauen. So finanziert EFRE zum Beispiel Investitionen in Dauerarbeitsplätze, Infrastruktur, Kommunikationstechnologien und regionale Entwicklung. Der ESF fördert den Arbeitsmarkt in der EU und die berufliche Qualifizierung. Schnelle Hilfe für EU-Länder bei Katastrophen größeren Ausmaßes leistet der EUSF.

4. Forschung und technologische Entwicklung: Horizont 2020

Gefördert wird eine wettbewerbsfähige Wirtschaft mit Fokus auf nachhaltige Entwicklung sowie Innovation und Forschung.

5. Medien und Kultur

Die EU-Förderung KREATIVES EUROPA hat sich zum Ziel gesetzt, die kulturelle und mediale Zusammenarbeit in Europa zu erleichtern.

6. Unternehmen und Innovation

Das Programm COSME führt die bewährten Förderinstrumente des Rahmenprogramms CIP mit Wettbewerbsfähigkeit, Markterschließung und Innovation weiter. Schwerpunkt ist die Bereitstellung von günstigem Wagniskapital und Garantien für Gründung, Expansion und Unternehmensübertragung.

7. Beschäftigung, Soziales, Gleichstellung

Mit dem Programm PROGRESS werden Projekte im Bereich Arbeit, Nicht-Diskriminierung und Gleichstellung gefördert. Ziel ist ein soziales Europa. Der Fonds für Anpassung an die Globalisierung unterstützt Arbeitnehmer, die wegen weltweiter wirtschaftlicher Veränderungen ihre Arbeit verlieren.

8. Landwirtschaft und Fischerei

Der Landwirtschaftsfonds ELER fördert die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, unterstützt Umwelt- und Landschaftsprojekt und verbessert neben der Diversifizierung die Lebensqualität im ländlichen Raum. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte weiterverarbeiten (z.B. Molkereien, Mühlen, Keltereien, Metzgereien/ Schlachtbetriebe, Lagerhäuser für Getreide, Gemüseverarbeiter, etc.). Ein weiterer Bestandteil ist das nationale Stützungsprogramm NSP. Dieses Programm soll die die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbaus sicherstellen. Hier werden Finanzmittel für die Umstrukturierung im Weinbau, für Investitionen in Kellerwirtschaft und Gebäude und das Erschließen neuer Absatzmärkte vergeben. Der EMFF-Fonds unterstützt die Küsten- und Meeresfischerei beim Umstieg auf nachhaltige Fischerei. Außerdem werden Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftszweige gefördert. Durch den Fonds werden zudem produktive Investitionen in der Aquakultur und Ausgleichszahlungen für die Umstellung von konventioneller auf ökologische/biologische Aquakultur gefördert.

9. Fördermittel für den Verkehrssektor

Mit Marco Polo II werden grenzüberschreitende Projekte gefördert, die dafür sorgen, dass der Güterverkehr von der Straße auf Wasser oder Schiene verlegt wird.

10. Fördermittel im Bereich Umwelt

Das Programm LIFE fördert Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Klimaschutz. Im Fokus steht dabei der Schutz von Arten und Lebensräumen.

Die so definierten Gelder werden richtungsweisend an die Mitgliedsländer weitergegeben und von diesen weiter aufgestockt. Daraus werden dann operationelle Programme entwickelt. Im föderalen System der Bundesländer unterscheiden sich die Programme je nach Region. Auch die Voraussetzungen, Förderzuschüsse zu erhalten, variieren.

Im Folgenden haben wir eine Auswahl der interessantesten Förderprogramme in Deutschland für Sie zusammengestellt.

Fördermittel für Unternehmen in Deutschland

1. Marktstrukturförderung

Das Programm fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. So soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gewährleistet werden, außerdem wird eine indirekte Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vollzogen.
Gefördert werden Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung landwirtschaftlicher Produkte dienen.
Beispiele dafür sind Investitionen in den Neu- und Ausbau von Kapazitäten inklusive technischer Anlagen und die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung.

Das Programm ermöglicht Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der Investitionssumme. Diese sind komplett rückzahlungsfrei. Allerdings variieren die Mindestinvestitionshöhe und die maximale Förderhöhe in den einzelnen Bundesländern stark. Auch sind die Voraussetzungen und späteren Nachweispflichten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Antragsberechtigt sind nach dem Marktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaften und Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten, weniger als 750 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen Euro erwirtschaften. Hierunter fallen unter anderem Molkereien, Mühlen, Metzgereien/ Schlachtung/ Zerlegebetriebe, Gemüse-Verarbeiter bzw. Gemüse-Vermarkter, Getreidelager bzw. Getreide-Vermarkter.

2. VuV-Programm

Diese Förderung ist quasi die „kleine Schwester“ des Marktstrukturförderprogrammes und wird ausschließlich in Bayern aufgelegt. Ziel der bayerischen Agrarpolitik ist es, ländliche Gebiete als eigenständigen und vielfältig ausgeformten Lebensraum zu stärken. Das VuV-Programm fördert mit den Programmteilen VuVregio und VuVöko Maßnahmen/Vorhaben kleiner regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und ökologischer Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe dienen.

Auch bei diesem Programm sind Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der Investitionssumme möglich, wobei die Mindestinvestitionshöhe bei 25.000 Euro bzw. bei 5.000 Euro nur für Vermarktungsmaßnahmen liegt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro.

3. Entwicklungsprogramme Ländlicher Raum (ELR)

Ziel dieser Programme ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden zu verbessern und dadurch einer Abwanderung entgegenzuwirken.
Die Förderung von Maßnahmen fokussiert auf folgende Schwerpunktthemen:

  • „Erhaltung und Stärkung der Ortskerne“: beispielsweise durch Modernisierung alter Bausubstanz oder Verbesserung des Wohnumfeldes.
  • „Grundversorgung“: Eine Förderung der Kleinstunternehmer der Grundversorgung (KUG) wie beispielsweise Metzgereien, Bäckereien, Lebensmittelläden. In diesem Programm können Zuschüsse von bis zu 40 Prozent erwartet werden. Dies gilt für eine Mindestinvestitionshöhe von 10.000 Euro und eine maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro.
  • „Arbeiten“: Hier werden Investitionsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Das Programm zielt darauf ab, die Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum zu verfestigen sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.
  • „Gemeindeeinrichtungen“: Gemeinden können Zuschüsse für neue bzw. für den Erhalt bestehender Gemeindebedarfseinrichtungen beantragen.

2. LEADER-Förderprogramm

Dieses Programm zeichnet sich insbesondere durch seinen „Bottom-Up-Ansatz“ aus. Das bedeutet, dass die Menschen vor Ort innerhalb einer LEADER-Aktionsgruppe über die Entwicklungsstrategie für ihre Region und über die zu fördernden Projekte entscheiden. Eine solche Aktionsgruppe setzt sich deshalb ausschließlich aus lokalen Akteuren, also engagierten Bürgern, Interessensvertretern der örtlichen Wirtschaft und Verwaltung sowie der regionalen Politik zusammen.

Auch dieses Programm hat das Ziel, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen. Deshalb liegen nachhaltige Projekte und Prozesse im Fokus der Förderung. Darüber hinaus sollen Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Die nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen soll durch die Entwicklung und Erprobung von Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit erreicht werden. Hierzu zählen insbesondere auch der demografische Wandel, der Klimawandel und der Ressourcenschutz.

Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes über den LEADER-Ansatz ist insbesondere in solchen Gebieten denkbar, die über eine aus Naturschutzsicht besonders wertvolle naturräumliche Ausstattung verfügen. Darüber hinaus sollte eine gegenseitige Ergänzung von Naturschutz und ländlicher Entwicklung vorliegen. Außerdem sollten hohe Naturpotenzialen erkennbar sein, aus denen ein wirtschaftlicher Nutzen durch nachhaltiges, naturverträgliches Wirtschaften entstehen kann.
Erfahrungsaustausch und die Kooperationen der Kommunen und der Aktionsgruppen untereinander sind unverzichtbare Bestandteile von LEADER. Dabei wird besonderer Wert auf die Durchführung gemeinsamer Aktionen innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland gelegt.

3. ERP-Regionalförderung

In diesem Regionalprogramm können kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder einer maximalen Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro) und Freiberufler, deren Unternehmen sich in den so genannten GRW-Regionalfördergebieten befinden, Investitionen zu einem günstigen Zinssatz finanziert bekommen.
Insbesondere kleine Unternehmen (mit weniger als 50 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro) können von den sehr günstigen Kredit-Konditionen profitieren. Das ERP-Regionalförderprogramm richtet sich ausschließlich an Antragsteller, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind (ausschlaggebend ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt das Datum der ersten Umsatzerzielung). Die Ausnahme bilden Investitionen in Gewerbeimmobilien, die von antragsberechtigten Unternehmen/ Freiberuflern, die Gewerbeimmobilien und oder gewerblich/ freiberuflich genutzte Immobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht. In diesen Fällen ist der Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht relevant. Mit den beschriebenen Darlehen können vielfältige Investitionen gefördert werden: Kauf von Maschinen und Anlagen, Einrichtungen, Warenlager, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beratungsleistungen, Messeauftritte, immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden einschließlich gewerblicher Baukosten kann so finanziert werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 3 Millionen Euro pro Vorhaben.

4. BAFA-Programm

Dieses vierteilige Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland.
Anträge können von kleinen, mittleren Unternehmen und Großunternehmen mit Sitz in Deutschland gestellt werden. Wichtig für alle vier Module ist der Nachweis außerordentlicher Energieeinsparungen oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dieser muss durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater erbracht werden.

  • Modul 1: Energieeffizienz „Querschnittstechnologien“: Hier wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für industrielle und gewerbliche Anwendungen bezuschusst. Dabei kann es sich beispielsweise um Elektromotoren, Ventilatoren und Anlagen für Druckluft und Wärmerückgewinnung handeln. Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 und maximal 200.000 Euro. Die Förderquote liegt bei bis zu 40 Prozent.
  • Modul 2 – “Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien“: Bezuschusst werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Sonnenkollektoranlagen, Biosmasseanlagen und Wärmepumpen. Das beinhaltet die Förderung für den Ersatz oder die Neuanschaffung von Wärmeerzeugern, insbesondere Wärmespeichern und deren Anbindung, sowie Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Das Investitionsvolumen liegt bei maximal 10 Millionen Euro, die Förderquote beträgt bis zu 55 Prozent.
  • Modul 3 – “MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“: Gefördert werden der Erwerb und die Implementierung einer Energiemanagementsoftware. Dazu gehören Sensoren, Analog-Digital-Wandler und die Steuer- und Regelungstechnik. Das Investitionsvolumen liegt bei maximal 10 Millionen Euro, die Förderquote bei bis zu 40 Prozent.
  • Modul 4 – “Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“: Zuschüsse gibt es hier für die energetische Optimierung von industriellen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf maximal 10 Millionen Euro, die Förderquote beträgt 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne Kohlendioxid.

5. GRW-Wirtschafts-Förderung

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden regionale Investitionsvorhaben gefördert. So sollen dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Im Fokus stehen hier strukturschwache Regionen – wie beispielsweise Gebiete in Schleswig-Holstein, östliche Grenzgebiete, das Ruhrgebiet und flächendeckend die neuen Bundesländer mit Berlin. Ziel ist es, einen Ausgleich der Standortnachteile zu schaffen, Unternehmen den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen und dadurch regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen.
Die Fördermöglichkeiten- und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche und Bedürftigkeit der jeweiligen Region sowie an der entsprechenden Unternehmensgröße. Kleine und mittelständige Unternehmen erhalten dabei höhere Fördersätze (maximal 30 bzw. 20 Prozent der Investition). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes, die volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten durchführen wollen.
Die Zuschüsse für Investitionsvorhaben werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn dadurch Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze erhalten werden. Zudem müssen sie in drei Jahren realisiert werden.
Die Durchführung der GRW-Förderung ist ausschließlich Angelegenheit der Bundesländer, die im gesetzlichen Rahmen eigene räumliche und sachliche Schwerpunkte setzen können. Das jeweilige Land entscheidet, welche Projekte konkret gefördert und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird.

6. Digitalisierungs-Zuschüsse

Seit 2017 können kleine und mittlere Unternehmen mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit gefördert werden. Die Maßnahmen sollen für einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens sorgen.
Jedes Bundesland hat dabei zur Digitalisierung unterschiedliche Programme und Schwerpunkte. Die Zuwendungen können als Darlehen mit verbilligten Zinsen und einem Tilgungszuschuss, als Innovationsgutscheine für Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten, aber auch bei Voll- oder Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die Förderungen in den jeweiligen Bundesländern variieren zwischen 5.000 Euro und 2 Millionen Euro. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit und sind derzeit heiß begehrt.

Das passende Förderprogramm zum Vorhaben finden

Die Voraussetzungen, um Fördergelder zu erhalten, unterscheiden sich erheblich. Ebenso die Art der Förderung, also Darlehen, Tilgungsunterstützung, Zuschuss oder Beratungsleistungen. Auch erschweren auf der einen Seite die große Anzahl an Programmen und auf der anderen Seite oft komplexe Antragsvoraussetzungen den Überblick. Daher ist es sinnvoll, eine spezialisierte und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Lehr Consulting verfolgt als spezialisierter Fördermittelberater einen ganzheitlichen Ansatz – vom Erstgespräch und der Behördenkommunikation bis hin zur Evaluation und zum Zahlungseingang.

Dabei konzentrieren wir uns mit viel Erfahrung und einem profunden Know-how auf Programme, die mit einem rückzahlungsfreien Zuschuss fördern. Für Programme mit Darlehensförderung, Gründerförderung und den großen Bereich F+E (Forschung und Entwicklung) arbeiten wir eng mit kompetenten Partnern aus diesen Bereichen zusammen. Wichtig: Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf (6-12 Monate VOR Ihrer geplanten Investition!). Die Beantragung hat oftmals eine lange Vorlaufzeit und Aufträge an Handwerker/Maschinenhersteller etc. dürfen erst NACH Bewilligung erteilt werden!

Wie verläuft der Antragsprozess mit Lehr Consulting?

  • Das Unternehmen plant Investitionen und setzt sich telefonisch mit Lehr Consulting in Verbindung.
  • In einem intensiven Erstgespräch werden die unabdingbaren Voraussetzungen einer Förderfähigkeit abgefragt.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das Unternehmen einen Antragsbogen „Fördermittel-Check“ mit detaillierten Fragen zum Unternehmen und dem Investitionsvorhaben. Das Unternehmen füllt den Fragebogen komplett aus und schickt ihn an Lehr Consulting zurück.
  • Sollten sich nach der Auswertung des Bogens Fragen ergeben, wird Lehr Consulting nochmals ein vertiefendes Telefongespräch mit dem Interessenten führen.
  • Danach wird Lehr Consulting eine komplette Fördermittel-Analyse vornehmen, um zu ermitteln, ob Fördermittel für das entsprechende Vorhaben beantragt werden können.
  • Ergibt die Analyse, dass Fördermittel beantragt werden können, wird das Unternehmen darüber telefonisch/schriftlich informiert. Jetzt kann entschieden werden, ob die Beantragung der Fördergelder mit Lehr Consulting weiterverfolgt werden soll.
    Bei komplexeren Investitionen organisiert Lehr Consulting ein persönliches Vorabgespräch bei der zuständigen Behörde.
  • Bis zu diesem Zeitpunkt fallen für den Interessenten keinerlei Kosten für die Leistungen von Lehr Consulting an.

  • Das Unternehmen entscheidet sich, die Beratung von Lehr Consulting in Anspruch zu nehmen. Daraufhin erhält es einen Beratervertrag und eine individuelle To-do-Liste aller erforderlichen Unterlagen, die für die Antragstellung benötigt werden. Je nach Antragsart wird ein zusätzliches Wirtschaftsgutachten gefordert. Dieses ist in den Beratungsleistungen von Lehr Consulting inbegriffen. Auf Wunsch unterstützt Lehr Consulting auch durch die direkte Kontaktaufnahme mit Energiegutachtern, Steuerberatern und Architekten.
  • Ab diesem Zeitpunkt laufen alle „Fäden“ bei Lehr Consulting zusammen. Nach Erstellung des wirtschaftlichen Gutachtens und Komplettierung des Förderantrags mit allen Unterlagen werden die finalen Antragsunterlagen zum Einreichungstermin von Lehr Consulting entweder an die zuständige Behörde versandt oder persönlich abgegeben.
  • Auch der Antragsteller bekommt von Lehr Consulting ein Antragsordner-Exemplar ausgehändigt.
  • Nach einer üblichen Bearbeitungszeit von etwa acht Wochen erhält der Antragsteller den (zumeist) positiven Fördermittelbescheid über den beantragten Zuschuss. Jetzt kann der Unternehmer alle Bestellungen und Baumaßnahmen veranlassen. Je nach Fördermittelart können mit dem Zuwendungsbescheid auch noch formale Verpflichtungen wie Evaluierungsbogen und Publizitätsvorgaben auf das Unternehmen zukommen. Auch hierbei unterstützt Lehr Consulting das Unternehmen kompetent und zuverlässig.
  • Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss des Investitionsvorhabens per Zahlungsantrag. Auch hierbei steht Lehr Consulting dem Unternehmen gerne zur Seite.

Staatliche Zuschüsse helfen Unternehmen dabei, ihre Investitionsvorhaben zu realisieren. Außerdem wird deren Wettbewerbsfähigkeit gesteigert. Bestehende Arbeitsplätze können gesichert und neue geschaffen werden. Alle Neuanschaffungen sind dann auf dem neuesten technischen Stand. Das garantiert eine schnellere und effizientere Produktion bei reduziertem Energie- und Wasserverbrauch. Gleichzeitig leisten solche Modernisierungen einen positiven Beitrag zu Umwelt- und Tierschutz.

Lehr Consulting kann auf zahlreiche Beratungserfolge zurückblicken. So verhalf das Unternehmen Molkereien zu neuen Produktionsanlagen für die Käse- oder Joghurtherstellung, Mühlen zu neuen Lagersilos, Vermahlungen etc., Metzgereien zu größeren Schlacht- und Produktionsstätten und fleischverarbeitenden Maschinen und gemüse- bzw. obstverarbeitenden Unternehmen zu neuen Abfüll- und Verpackungsanlagen.

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