KRISENBERATUNG

Firmen-Steuerung durch die Unternehmenskrise

COVID-19 stellt die globale Wirtschaft vor nie dagewesene Probleme. Sie zu überstehen, sind Unternehmerinnen und Unternehmer nicht geübt.
Deshalb stehen wir als Sanierungsexperten an Ihrer Seite!

Mit unserem juristischen und betriebswirtschaftlichem Hintergrundwissen können wir Sie optimal durch diese Krise begleiten und steuern.

Zusammen stehen wir für diese Bereiche an Ihrer Seite:

1. Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Sicherung Ihrer Liquidität

  • Planung und Steuerung des aktuellen Liquiditätsverlaufes
  • Aktive Umsetzung von notwendigen Maßnahmen im Debitoren- und Kreditoren Management
  • Aktives Bestandsmanagement
  • Frühe Einbeziehung und Kommunikation mit Ihren Finanzierungspartnern

2. Darlegung insolvenz- und gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen, insbesondere aufgrund des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG)

  • Erläuterung und Prüfung von Sanierungsaussichten und Insolvenzantragspflichten
  • Erläuterung und Prüfung etwaiger Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrisiken
  • Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit insolvenzgefährdeten Geschäftspartnern
  • Stellung notwendiger Insolvenzanträge
  • Begleitung und Beratung unserer Kunden im Rahmen eines Insolvenz-verfahrens – auch hier mit dem Fokus auf einer Sanierung aus der Insolvenz heraus

3. Gutachten zur kurz- und mittelfristen Fortführungsprognose

  • Erstellung von Business und Liquiditätsplanungen – kurz- sowie mittelfristig
  • Hinterfragung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie Wettbewerbssituation
  • Definition von Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsmaßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Zeitplan
  • Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes – unter Einbeziehung potentieller Fördermittel sowie Soforthilfen der Länder/ des Bundes und KfW Darlehn
  • Einbindung von Finanzierungspartner und Sicherung Ihrer Zukunft

Oftmals verlangen Finanzierungspartner Restrukturierungsgutachten nach IDW S6, bzw. wollen eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit/Überschuldung nach IDW S11.

So ist unsere Vorgehensweise:

  • Kostenloses Vorgespräch und Kennenlernen – aktuell natürlich gerne per Videokonferenz
  • 100% vertraulich von Anfang an
  • Sorgfältige gemeinsame Analyse – enge Einbindung Ihrer Mitarbeiter während des ganzen Prozesses
  • Kreative Lösungen und umsetzbare Maßnahmen

Wer sind wir?:

Dr. Daniela Lehr ist geschäftsführender Partner der Lehr Consulting Heidelberg GmbH. Nach einer Banklehre sowie einem betriebswirtschaftlichen Studium arbeitete sie für 15 Jahre im Restrukturierungs- und Sanierungsbereich von Roland Berger. Sie ist auf die Bewältigung von Krisensituationen spezialisiert. Lehr Consulting Heidelberg ist europaweit tätig und berät maßgeblich kleine und mittelständische produzierende Unternehmen sowie Handelsunternehmen. Mit Leidenschaft und Kreativität macht sie sich mit ihrem Team stark für den Erfolg ihrer Kunden. Sie entwickelt umsetzbare und „lebbare Lösungen“. Das ist ihr wichtig!
Lehr Consulting Heidelberg GmbH ist bei der BAFA als qualifizierter Berater gelistet – ihre Leistungen sind daher förderfähig. Aktuell sogar mit bis zu 100%!
Weitere Informationen finden Sie unter: lehr-consulting.com

Rechtsanwalt Dr. Norman Werner ist geschäftsführender Partner der WERNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Herr Dr. Werner arbeitet seit über 10 Jahren mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht und hat sowohl nationale wie auch internationale Insolvenzverfahren rechtlich begleitet. Die WERNER Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine auf den Mittelstand spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Die Flexibilität einer kleinen Einheit kombiniert mit den Ressourcen eines großen Netzwerks ermöglicht es ihr, bestmöglich und zu wirtschaftlich attraktiven Bedingungen zu beraten. Die Präsentation von klaren und praktikablen Lösungsansätzen steht bei der Beratung im Fokus.
Weitere Informationen finden Sie unter: werner.legal

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